Ergebnisse der ersten Kontrollbegehung zum Natur- und Artenschutz

 

Natur- und Artenschutz steht beim Bau der U2-Verlängerung an erster Stelle: Deshalb fand am 3. März 2023 die erste von insgesamt drei Kontrollen der Habitatstrukturen auf dem Gebiet der U2-Verlängerung statt.

 

Diese Kontrollen sind nötig, um Gehölze vor Schnitt- und Fällmaßnahmen hinsichtlich einer Besiedlung von geschützten Tierarten zu untersuchen. Dies sind insbesondere übertagende oder überwinternde Fledermäuse sowie bereits mit dem Brutgeschäft bzw. dem Nestbau beginnende Vögel.

 

Bei der ersten Kontrolle Anfang März wurde eine sogenannte visuelle Inaugenscheinnahme im Bereich der Frankfurter Landstraße, entlang des S-Bahndammes sowie an der Dornbachquerung durchgeführt. Hierbei wurden – auch mit Fernglas und speziellen Kameras – vom Boden aus Habitatstrukturen wie z. B. Höhlungen, Nester oder abstehende Rinden erfasst und auf die Anwesenheit von Tieren untersucht. Diese Kontrolle wird während der Vegetationsperiode und Ende September noch einmal wiederholt. Unbesetzte Höhlen werden bei der Begehung Ende September verschlossen, besetzte Höhlen bleiben bis zum Verlassen der Tiere erhalten. In Ausnahmefällen kann auch eine Umsiedlung erfolgen.

 

Insgesamt wurden 14 relevante Habitatstrukturen in Form von Astlöchern, Asteinfaulungen und Spalten gefunden – sechs davon mit hohem und acht mit niedrigem Habitatpotenzial. Ausschlaggebend für das Potenzial ist die Größe. Kleinere Strukturen dienen hauptsächlich als Tagesverstecke für einzelne Fledermäuse oder als Nistplatzanlage kleinerer Vögel. Diese 14 höhlenartigen Strukturen werden vor der Rodung jeweils durch einen Vogelkasten und einen Fledermauskasten ersetzt. 28 neue Quartiere entstehen.

 

Zudem wurden sechs Vogelnester registriert und als alte Brutplätze von Rabenkrähen, Elstern oder Ringeltauben identifiziert. Diese Arten sind durch den Wegfall der Brutplätze nicht in ihrem Bestand gefährdet. Sie finden im näheren Umfeld ausreichend alternative Brutmöglichkeiten.

 

Durch die enge artenschutzrechtliche Begleitung des Vorhabens werden adäquate Ausgleichsmaßnahmen für die durch den Bau der U2-Verlängerung betroffenen Tiere geschaffen. Die hier angesiedelte Fauna bleibt erhalten.

 

Bei Fragen zu den Begehungen und den Maßnahmen können Sie über die U2-Infostelle jederzeit mit dem Team der SBHG in Kontakt treten. Die Mailadresse ist info@bad-homburg-u2.de.