Baustart temporärer Endhaltepunkt U2: wichtige Informationen für Anwohnende
Die Verlängerung der U2-Stadtbahnlinie nimmt Fahrt auf: In Ober-Eschbach beginnen die Bauarbeiten für den temporären Endhaltepunkt der U2, um den Einbau eines Weichentrapezes zu ermöglichen. Ab dem 7. Januar 2026 starten die vorbereitenden Maßnahmen, bevor am 12. Januar 2026 die eigentlichen Bauarbeiten beginnen. Arbeitszeiten: werktags, jeweils von 7:00 bis 17:00 Uhr.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die mit den Bauarbeiten verbundenen Einschränkungen im Straßenverkehr sowie beim Parken. Die Stadtbahngesellschaft (SBHG) ist bemüht, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Wir danken Ihnen schon jetzt herzlich für Ihre Geduld und Unterstützung.
Maßnahmen rund um die Adelhartstraße für die gesamte Bauzeit
- Vollständige Sperrung des Park-&-Ride-Parkplatzes Adelhartstraße ab dem 07.01.2026 für Materialanlieferungen und die Einrichtung von Lagerflächen
- Aufstellung von Baucontainern der ausführenden Baufirmen sowie der Bauüberwachung auf diesem Gelände
- Sperrung der öffentlichen Stellplätze in der Adelhartstraße gegenüber den Hausnummern 27 bis 33
- Änderung des Richtungsverkehrs in der Adelhartstraße zwischen Jakob-Lengfelder-Straße und Forsthausstraße: Einfahrt nur über die Jakob-Lengfelder-Straße und Ausfahrt ausschließlich über die Forsthausstraße
Hinweis: Die entsprechende Beschilderung erfolgt auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Anordnung der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe durch einen von der SBHG beauftragten Verkehrssicherer.
Schienenersatzverkehr während der Bauzeit
Vom 12. Januar bis voraussichtlich 28. Februar 2026 sind die Stationen Ober-Eschbach und Gonzenheim mit der Linie U2 nicht erreichbar. In diesem Zeitraum fährt als Schienenersatzverkehr ein Bus zwischen Nieder-Eschbach, Ober-Eschbach und Gonzenheim, der auf die regulären U2-Fahrtzeiten abgestimmt ist.
Schutzmaßnahmen für Anwohnende, Eigentümerinnen und Eigentümer
Wo gebaut wird, lässt sich Lärm leider nicht vermeiden. Alle Arbeiten erfolgen unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Lärm- und Erschütterungsschutz. Wo erforderlich, lassen wir temporäre Lärmschutzwände errichten, um die Belastung weiter zu reduzieren.
Vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten erfolgt eine Beweissicherung an den relevanten umliegenden Gebäuden durch einen unabhängigen Sachverständigen. Er dokumentiert den Zustand von Fassaden, Mauern und weiteren Bauteilen. Die Maßnahme schützt Eigentümerinnen sowie Eigentümer. Sie stellt sicher, dass mögliche baubedingte Schäden eindeutig nachvollziehbar sind.
Sie haben Fragen?
Die SBHG legt großen Wert auf Transparenz. Aktuelle Informationen zum Baufortschritt erhalten Sie auf dieser Projektwebseite und in der lokalen Presse. Weitere Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger sind geplant.
Sie haben Fragen oder Anmerkungen? Dann nehmen Sie gerne telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns auf.